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Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 83273018

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

1.1. In diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden “Bedingungen”) gelten die folgenden Definitionen:

  1.  Kunde: das Unternehmen – oder die Person – die einen Vertrag mit Lamella abschließt;
  2.  Unternehmen: die natürliche Person, das Unternehmen oder die juristische Person, die bei der Ausübung eines Berufes oder einer Geschäftstätigkeit handelt;
  3. Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt;
  4. Lamella: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Outdoordeal B.V., mit Sitz in Rijssen, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 83273018;
  5. Montage: Alle von Lamella durchgeführten Arbeiten, die dem zwischen dem Käufer und Lamella vereinbarten Kauf eines Produkts untergeordnet sind (und daher nicht als Werkvertrag im Sinne von Artikel 7:750 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten), einschließlich der Kombination oder Verbindung verschiedener Teile des von Lamella gelieferten Produkts zu einem Ganzen, die von Lamella auszuführen ist. Zusammenfügen oder Verbinden verschiedener Teile des von Lamella gelieferten Produkts zu einem Ganzen und das Aufstellen und Befestigen des Produkts an einem vom Käufer bestimmten Ort durch Ausführung von Handlungen von geringfügiger technischer Natur;
  6. Vertrag: Jeder Vertrag, der zwischen Lamella und dem Käufer über die von Lamella zu liefernden Produkte und/oder von Lamella zu verrichtende Arbeiten, jede Änderungen oder Ergänzungen dazu, sowie alle Rechtshandlungen zur Vorbereitung und zur Erfüllung des Vertrages;
  7. Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der über ein von Lamella organisiertes System geschlossen wird, bei dem ausschließlich Kommunikationstechniken verwendet werden, im Fernabsatz;

Artikel 2 – Anwendbarkeit Bedingungen

2.1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Angebote von Lamella und für alle

Verträge, die von Lamella abgeschlossen werden.

2.2. Die Anwendbarkeit der vom Käufer verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des/der zwischen Lamella und dem Käufer geschlossenen Vertrags/Verträge und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, haben die Bestimmungen des/der Vertrags/Verträge Vorrang.

2.4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. In diesem Fall werden die Parteien neue Bestimmungen einführen, um die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen zu ersetzen; in diesem Fall vereinbaren die Parteien neue Bestimmungen, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen sollen der Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich beibehalten wird.

Artikel 3 – Angebote

3.1. Alle Angebote von Lamella sind völlig freibleibend. Wenn im Angebot keine Frist für die Annahme festgelegt ist, erlischt das Angebot, sobald Lamella das Angebot zurückgezogen hat oder wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist, in jedem Fall aber nach Ablauf von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag des Angebots.

3.2. Lamella kann nicht an ein Angebot gebunden werden, wenn der Käufer vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthält.

3.3. Ein (zusammengesetztes) Angebot und/oder ein Kostenvoranschlag, der von oder im Namen von Lamella erstellt wurde, muss in seiner Gesamtheit angenommen werden. Eine teilweise Annahme oder Ablehnung eines (zusammengesetzten) Angebots und/oder einer Offerte führt zum Erlöschen des gesamten Angebots und/oder der gesamten Offerte.

3.4. Wenn der Käufer Lamella Zeichnungen und/oder andere (technische) Spezifikationen zur Verfügung stellt, ist Lamella berechtigt, davon auszugehen, dass die Lamella darf davon ausgehen, dass diese korrekt sind, und Lamella wird ihr Angebot auf diese Spezifikationen stützen.

Artikel 4 – Vereinbarung

4.1. Lamella ist nur gebunden, wenn ein schriftlicher Vertrag zwischen Lamella und dem Käufer zustande kommt. Käufer zustande kommt, oder wenn Lamella dem Käufer eine Bestellung/Auftragsbestätigung zusendet.

4.2. Wenn der Vertrag nicht schriftlich geschlossen wird und auch keine Auftragsbestätigung versandt wird, sind die Parteien dennoch gebunden, wenn Lamella mit der Ausführung des Vertrags beginnt.

In diesem Fall gelten die Rechnungen als Bestellung/Auftragsbestätigung und als korrekte Darstellung des Vertrags zwischen Lamella und dem Käufer.

4.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertrag und die von Lamella zugesandte Auftragsbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Lamella unverzüglich über etwaige Ungenauigkeiten zu informieren.

4.4. Jegliche Abweichung von/zu einem Vertrag ist nur gegenüber Lamella gültig und ist nur gegenüber Lamella möglich nur mittels eines von Lamella unterzeichneten schriftlichen Dokuments möglich.

Artikel 5 – Durchführung des Abkommens

5.1 Wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nach Ansicht von Lamella dies erfordert, ist Lamella jederzeit berechtigt, Teile des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen. Lamella ist jederzeit berechtigt, Teile des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen.

5.2 5.2. Der Kunde stellt sicher, dass Lamella alle Daten, die Lamella als notwendig erachtet oder von denen der Kunde vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Erfüllung des Vertrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

5.3 Werden Lamella die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Lamella berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

5.4 Lamella ist berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn es Lamella aufgrund unvorhersehbarer Umstände vorübergehend unmöglich ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

5.5 Lamella ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertrag für Lamella undurchführbar ist. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Artikel 6 – Lieferfrist, Ausführungsfrist, Montage und Fertigstellung

6.1 Die Lieferung erfolgt so weit wie möglich unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Frist. Wenn keine ausdrückliche Frist angegeben ist, bemüht sich Lamella um eine Lieferung innerhalb einer Frist von 12 Monate nach der Auftragsbestätigung/Auftragserteilung durch Lamella.

6.2 Eine vereinbarte Liefer- und/oder Ausführungsfrist und/oder ein vereinbartes Ausführungsdatum ist keine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.3 Eine Überschreitung der in 6.1. genannten Lieferfrist und/oder Ausführungsfrist und/oder des Ausführungsdatums gibt dem Kunden niemals ein Recht auf Schadenersatz.

6.4 Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als diese Monate überschritten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Verzögerung ist auf Umstände zurückzuführen, die der Kunde zu vertreten hat.

6.5 Wenn der Vertrag neben der Lieferung von Produkten auch die Montage und/oder andere Arbeiten umfasst, wird Lamella bei dieser Montage und/oder anderen Arbeiten stets die erforderliche Sorgfalt walten lassen. In diesem Fall ist der Käufer für die Eignung des vom Käufer benannten Ortes für die Montage der von Lamella gelieferten Produkte und/oder die Ausführung der anderen Arbeiten verantwortlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der vom Käufer bezeichnete Ort muss in jedem Fall über ausreichend Platz für die Montage und/oder andere Arbeiten sowie über eine geeignete Fläche und die erforderlichen (Installations-)Einrichtungen, wie z. B. einen Stromanschluss, verfügen.

6.6 Wenn der Käufer die in Artikel 6.5 genannten Verpflichtungen des Käufers nicht erfüllt, ist Lamella berechtigt, dem Käufer die sich aus der Nichterfüllung ergebenden zusätzlichen Arbeiten und/oder Kosten gesondert in Rechnung zu stellen sowie seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer den Standort geeignet gemacht oder einen alternativen (geeigneten) Standort bestimmt hat.

6.7 Enthält der Vertrag Tätigkeiten, die nicht die Versammlung betreffen, aber als Realisierung eines Werkes materieller Art, so gelten die Bestimmungen der Artikel 6.8 bis 6.10 auch für diese Teile. Die Bestimmungen der Artikel 6.8 bis 6.10 finden Anwendung.

6.8 Im Falle von zusätzlichen Arbeiten wird die Lieferfrist und/oder die Ausführungsfrist und/oder der um einen Zeitraum verlängert, der nach Ansicht von Lamella erforderlich ist, um die zusätzlichen Arbeiten ausführen zu können.

6.9 Die Abnahme des Werks erfolgt durch Unterzeichnung eines von Lamella zur Verfügung zu stellenden Abnahmeformulars durch den Käufer. In Ermangelung eines unterzeichneten Abnahmeformulars gilt das Werk auch dann als abgenommen, wenn Lamella mitgeteilt hat, dass das Werk aufnahmebereit ist und der Käufer das Werk abgenommen hat. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag, an dem Lamella die genannten Teile oder Arbeiten ausgeführt hat, keine schriftlichen Reklamationen bei Lamella eingereicht hat.

6.10 Lehnt der Kunde das Werk ab, so muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich unter Angabe der Mängel, die den Grund für die Ablehnung darstellen, tun. Geringfügige Mängel des gelieferten Werks sind kein Grund zur Beanstandung.

Artikel 7 – Preise

7.1 Die in einem Angebot/Kaufvertrag genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben.

7.2 Die Preise von Lamella enthalten keine Liefer-, Transport-, Versand-, Abruf- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben. Lamella ist berechtigt, Erhöhungen dieser Kosten, Steuern und Abgaben an den Käufer weiterzugeben. Übersteigt die Erhöhung 5 % des vereinbarten Gesamtpreises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, Lamella bietet an, die über die vorgenannten 5 % hinausgehende Preisdifferenz zu übernehmen.

7.3 Lamella ist berechtigt, eine Erhöhung der Kosten steigernden Umstände an den Käufer weiterzugeben. Kosten erhöhende Umstände sind Umstände, die:

– die so beschaffen sind, dass die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt werden konnte; und

– Lamella nicht angelastet werden können; und

– die Kosten des Werkes erhöhen.

Artikel 8 – Zahlung, Zinserhebungskosten & Zahlungssicherheit

8.1 Die Zahlung durch den Kunden erfolgt auf die zwischen den Parteien vereinbarte Weise. Wenn keine Zahlungsweise vereinbart wurde, hat die Zahlung des geschuldeten Betrags in voller Höhe vor oder zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts zu erfolgen und – wenn der Vertrag Arbeiten enthält, die nicht als Montage gelten – für den Teil, der sich auf die Arbeiten bezieht, die nicht als Montage gelten, bei der Lieferung. Nicht als Montage zu qualifizieren sind, bei Lieferung.

8.2 Der Kunde kann sich niemals auf eine Aufrechnung und/oder Aussetzung und/oder Milderung einer ihm obliegenden (Zahlungs-)Verpflichtung berufen, unter welchem Namen und aus welchem Grund auch immer.

8.3 Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Zahlungsfrist ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug; er schuldet ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den geschuldeten Betrag.

8.4 Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen immer erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind.

8.5 Im Falle der Liquidation, der Auflösung, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden, oder wenn der Kunde die freie Verwaltung oder die freie Verfügung über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens verliert, werden alle (Zahlungs-)Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.

8.6 Wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen gegenüber Lamella nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, trägt der Käufer neben dem vereinbarten Preis und den Kosten alle Kosten für die Einholung der außergerichtlichen Erfüllung, wozu auch die Kosten für die Erteilung und Versendung von Mahnungen, die Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags und die Einholung von Informationen gehören. Diese Kosten belaufen sich auf 15 % der dann ausstehenden Hauptsumme, es sei denn, die tatsächlichen Kosten sind höher; in diesem Fall gehen die tatsächlich entstandenen Kosten zulasten des Kunden.

8.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so werden abweichend von Artikel 8.6, nachdem Lamella den Käufer in Verzug gesetzt und ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen (beginnend mit dem Tag nach Erhalt der vorgenannten Inverzugsetzung) eingeräumt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, bei Nichtzahlung innerhalb der vorgenannten 14-tägigen Frist die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag fällig sowie eine Entschädigung für die außergerichtlichen Inkassokosten, die gemäß der Staffel für außergerichtliche Inkassokosten (BIK) berechnet wird.

Artikel 9 – Kundenpflichten und Genehmigungen

9.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, muss der Kunde sicherstellen, dass:

  1. Lamella rechtzeitig Zugang zu den Daten hat, die für die Lieferung, die Montage und die Ausführung aller anderen Ausführung sonstiger Arbeiten;
  2. wenn der Vertrag auch die Montage und/oder andere Arbeiten umfasst: Lamella die Möglichkeit hat Ort, an dem die Montage und/oder andere Arbeiten durchgeführt werden sollen. Dies bedeutet unter anderem – aber nicht ausschließlich -, dass dieser Ort:
  3. für die Anlieferung, Lagerung und/oder den Abtransport von Materialien und Hilfsstoffen ausreichend zugänglich ist;
  4.  über die für die Montage und/oder die Arbeiten erforderlichen Anschlüsse für elektrische Maschinen, Beleuchtung, Gas, Druckluft und Wasser verfügt;
  5. frei von Asbest und anderen potenziell gefährlichen Stoffen ist;

c. die Mitarbeiter von Lamella eine Toilette benutzen können

9.2 Wenn Lamella zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt oder vermutet, dass die in Artikel 9.1 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt wurden, ist Lamella berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, bis der Käufer diese Verpflichtungen (noch) erfüllt, sowie von der (weiteren) Erfüllung des Vertrags abzusehen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.

9.3 Bei einer Feststellung oder einem Verdacht im Sinne des vorstehenden Absatzes wird Lamella dies dem Käufer mitteilen. Alle Kosten, die sich aus der Verletzung der in Artikel 9.1 genannten Verpflichtungen durch den Käufer ergeben, gehen zulasten des Käufers und sind nicht in dem im Vertrag genannten Preis enthalten. Dies gilt auch, wenn Lamella von seinem Recht Gebrauch macht, auf die weitere Erfüllung des Vertrages zu verzichten.

9.4 Der für Montage und sonstige Arbeiten erforderliche Strom, Gas und Wasser gehen zulasten des Kunden.

9.5 Dem Käufer ist es nicht gestattet, vor dem Tag, an dem die vereinbarte Montage und/oder andere Arbeiten abgeschlossen sind, Teile der Montage und/oder anderer Arbeiten ohne Zustimmung von Lamella selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen.

9.6 Der Käufer ist für die rechtzeitige Einholung der erforderlichen Genehmigungen für die Installation der von Lamella erworbenen Produkte verantwortlich. Das Risiko, dass diese Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden, trägt der Käufer. Die Nichteinholung der erforderlichen Genehmigungen ist in keinem Fall ein Grund für den Käufer, den Kaufvertrag nicht zu erfüllen, es sei denn, es wurde ein schriftlicher Vorbehalt gemacht.

Artikel 10 – Vorbehalt des Eigentumsrechts

10.1 Die von Lamella verkauften und an den Käufer gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von Lamella, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber Lamella aus dem Vertrag erfüllt hat, einschließlich derjenigen, die der Käufer Lamella aufgrund von Pflichtverletzungen schuldet. Die Risiken des Verlusts und der Beschädigung der Produkte gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe auf den Käufer über.

Artikel 11 – Haftung und Verantwortung

11.1 Die Haftung von Lamella, seiner einzelnen Mitarbeiter und aller Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Lamella an dem Vertrag beteiligt sind oder waren und/oder Arbeiten für den Käufer ausführen oder ausgeführt haben, ist – unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Artikels – in ihrer Gesamtheit stets auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Lamella in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, erhöht um den Betrag des Selbstbehalts der betreffenden Police. Ist die Haftung von Lamella aufgrund verschiedener Bestimmungen in unterschiedlicher Höhe ausgeschlossen, so ist die Haftung stets in Höhe des geringeren Betrags ausgeschlossen.

11.2 Lamella haftet nicht für indirekte Schäden, wie, aber nicht ausschließlich, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

11.3 Wenn Lamella einen Dritten einschaltet, haftet Lamella nicht für etwaige Unzulänglichkeiten dieser dritten Partei. Der Käufer ermächtigt Lamella hiermit, die von diesem Dritten festgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich etwaiger Haftungsbeschränkungen) auch für und im Namen des Käufers zu akzeptieren.

11.4 Lamella haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Lamella sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die vom oder in Namen des Käufers zur Verfügung gestellt wurden.

11.5 Lamella, die einzelnen Mitarbeiter und alle Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Lamella an dem Vertrag beteiligt sind oder waren und/oder Arbeiten für den Käufer ausführen oder ausgeführt haben, können sich gegenüber dem Käufer auf diese Bedingungen und die darin enthaltenen Haftungsbeschränkungsklauseln berufen, auch wenn sie außervertraglich haftbar gemacht/gehalten werden. Der Käufer verzichtet auf alle Ansprüche gegen einzelne Mitarbeiter und alle Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Lamella an dem Vertrag beteiligt sind oder waren und/oder Arbeiten zugunsten des Käufers ausführen oder ausgeführt haben, und verzichtet auf sein Recht, die vorgenannten Personen selbst haftbar zu machen. Soweit erforderlich/möglich, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch) als Drittbestimmungen zugunsten der vorgenannten Personen. Der Kunde stellt Lamella und die vorgenannten Personen von der Haftung gegenüber Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder dem erteilten Auftrag frei.

11.6 Der Kunde haftet für alle direkten und indirekten Schäden und Kosten, einschließlich Handelsverlusten, die Lamella durch die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden entstehen.

11.7 Soweit sich der Vertrag (auch) auf ein Werk bezieht, das als Werkvertrag im Sinne von Artikel 7:750 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, gilt auch für dieses Werk (unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 11), dass Lamella nicht mehr für Mängel am Werk haftet, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der

  1. vom Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht erkannt werden konnten, es sei denn, Lamella macht glaubhaft, dass der Mangel mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Umstand zurückzuführen ist, der dem Käufer zuzurechnen ist

oder

  1. vom Käufer bei der Lieferung vernünftigerweise nicht erkannt werden konnten und bei denen der Käufer glaubhaft macht, dass der Mangel mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Umstand zurückzuführen ist, der dem Käufer zuzurechnen ist, oder auf einen Umstand zurückzuführen ist, der Lamella zugeschrieben werden kann;
  2. der Mangel durch eine von Lamella gewährte Garantie abgedeckt ist.

11.8 Der Käufer muss innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich bei Lamella reklamieren, wenn seiner Meinung nach ein Mangel vorliegt.

11.9 Wenn sich der Vertrag neben der Lieferung eines Produkts (auch) auf die Montage und/oder andere Arbeiten bezieht, beginnt für diese Teile des Vertrags abweichend von Artikel 11.8. die vorgenannte Frist von 14 Tagen an dem Tag, an dem die Montage und/oder die Arbeiten abgeschlossen sind.

11.10 Die Erfüllung des Vertrages zwischen den Parteien gilt im Verhältnis zu den Parteien als ordnungsgemäß, wenn der Kunde Lamella die in den Ziffern 11.8 und 11.9 genannte schriftliche Mitteilung nicht fristgerecht zukommen lässt.

11.11 Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen.

11.12 Unbeschadet der Verwirkung von Rechten wegen nicht rechtzeitiger Beanstandung im Sinne von Artikel 6:89 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verjähren alle Rechte und sonstigen Befugnisse des Käufers, mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen, 2 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

11.13 Der Käufer muss Lamella innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit geben, zurechenbare Mängel und/oder Unzulänglichkeiten, für die Lamella haftet, zu beheben/zu beseitigen.

11.14 Lamella ist nicht an Fotos und Texte gebunden, die Produkte auf seiner Website, in Werbematerialien, in der Werbung oder in anderen Medien illustrieren und beschreiben. Diese Medien werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Lamella haftet daher nicht für Ungenauigkeiten oder Unstimmigkeiten in den vorgenannten Fotos oder Texten.

11.15 Ist der Käufer ein Verbraucher und würde eine der Bestimmungen dieser AGB die Haftung von Lamella über das gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässige Maß hinaus ausschließen, ist die Haftung von Lamella bis zum maximal zulässigen Haftungsausschluß ausgeschlossen.

Artikel 12 – Garantien

12.1 Jegliche Garantien, die Lamella dem Käufer gewährt, sind nur dann wirksam, wenn sie von Lamella ausdrücklich und schriftlich gewährt werden.

12.2 Die von Lamella gewährten Garantien sind, soweit sie nicht als gesetzliche Garantien gelten, nicht übertragbar.

12.3 Eine Garantie gilt nur bei normalen Gebrach und Wartung gemäß den Anweisungen.

12.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erstreckt sich die von Lamella gewährte Garantie in jedem Fall nicht auf, in jedem Fall nicht zu:

  1. Geringfügige (visuelle) Unvollkommenheiten in der Ausführung, die die Solidität der von Lamella gelieferten Produkte und Arbeiten nicht beeinträchtigen;
  2. Mängel/Schäden, die durch (Wieder-)Montage durch den Kunden oder Dritte entstehen;
  3. Mängel, die sich aus Änderungen, Reparaturen oder Ergänzungen an den gelieferten Produkten und/oder von Lamella durchgeführten Arbeiten ergeben, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lamella;
  4. Schäden durch Sturm. Überschwemmung, Blitzschlag und andere Unglücksfälle sowie Einbruchdiebstahl, Belästigung und dergleichen;
  5. Mängel, die nicht auf andere Weise vernünftigerweise auf Lamella zurückzuführen sind;
  6. die Mängel auf eine unzureichende oder unsachgemäß durchgeführte Wartung durch den Kunden oder im Namen des Kunden zurückzuführen sind;
  7. Mängel, die auf Witterungseinflüsse und/oder normale Abnutzung zurückzuführen sind;
  8. Defekte, die auf unsachgemäßen oder anormalen Gebrauch zurückzuführen sind;
  9. Schäden durch unvorhergesehene, schädliche Umwelteinflüsse;
  10. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Fertigstellung hätten entdeckt werden können.

12.5 Der Käufer kann nur dann eine Garantie in Anspruch nehmen, wenn er alle seine Verpflichtungen gegenüber Lamella erfüllt hat.

12.6 Der Kunde muss Lamella jederzeit die Möglichkeit geben, etwaige Mängel zu beheben.

12.7 Auch im Rahmen der Garantie haftet Lamella gegenüber dem Käufer niemals für Folgeschäden, einschließlich Verzögerungsschäden und Personenschäden, die dem Käufer oder Dritten infolge eines Mangels an den gelieferten Waren oder den ausgeführten Arbeiten oder auf andere Weise entstehen können.

12.8 Die Bestimmungen von Artikel 11 gelten in vollem Umfang für alle Gewährleistungsansprüche.

12.9 Der Käufer stellt Lamella von allen Ansprüchen Dritter wegen eines eventuellen Mangels an einer zugesicherten Sache oder wegen der ausgeführten Arbeiten und/oder wegen anderer rechtswidriger Handlungen sowie von allen Schäden frei, die sich daraus für Dritte ergeben können.

Artikel 13 – Geistiges Eigentum

13.1 Lamella behält sich die Rechte am geistigen Eigentum vor, einschließlich des Urheberrechts an allen von ihr erstellten Angeboten und an allen dem Käufer zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen und Modellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

13.2 Alle Dokumente, Daten und Materialien, die Lamella dem Käufer zur Verfügung stellt, sind ausschließlich für den Gebrauch des Käufers bestimmt und dürfen vom Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lamella nicht vervielfältigt, offengelegt oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, aus der Art der zur Verfügung gestellten Dokumente, Daten und Materialien ergibt sich etwas anderes.

13.3 Der Kunde stellt Lamella von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Daten, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Modelle und/oder andere (technische) Spezifikationen frei, die der Kunde Lamella zur Verfügung gestellt hat.

Artikel 14 – Rücktrittsrecht

14.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher und besteht ein Fernabsatzvertrag über ein nicht kundenspezifisches/angepasstes Produkt, so hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die 14-Tage-Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter das Produkt erhalten hat.

14.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer, der Verbraucher ist, Lamella mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren, dass er sein Widerrufsrecht ausübt. Hierfür kann der Käufer das von Lamella zur Verfügung gestellte und dem Vertrag beigefügte Widerrufsformular verwenden. Der Käufer muss die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

14.3 Wenn Lamella dem Käufer das Muster-Widerrufsformular noch nicht zur Verfügung gestellt hat, läuft die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist von 14 Tagen 14 Tage nach dem Tag ab, an dem der Käufer das Formular erhalten hat, spätestens jedoch 12 Monate nach Ablauf der in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Bedenkzeit.

14.4 Hat der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, so hat er die bereits erhaltenen Produkte und deren Verpackung sorgfältig zu behandeln. Der Kunde darf das Produkt nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Ein Kunde, der das Produkt auf andere Weise behandelt, haftet für jede Wertminderung des Produkts, die dadurch verursacht wird, dass er das Produkt auf eine andere als die zulässige Weise benutzt oder behandelt.

14.5 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst.

14.6 Abweichend von den Artikeln 14.1. bis 14.5. gilt, dass ein Käufer, der Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht hat, wenn sich der Vertrag auf Produkte bezieht, die Lamella nach den Spezifikationen des Käufers auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt hat oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;

14.7 Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, hat kein Widerrufsrecht und kann sich daher – auch wenn er ein Widerrufsformular mit einem Vertrag erhalten hat – nicht auf die Bestimmungen dieses Artikels berufen.

Artikel 15 – Auflösung

15.1 Unbeschadet der gesetzlichen oder sonstigen Rechte von Lamella ist Lamella berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  1. Der Kunde ist mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug;
  2. Der Kunde stellt bei Gericht einen Antrag auf Zahlungsaufschub;
  3. Der Kunde stellt bei Gericht einen Antrag auf Anwendung des niederländischen Gesetzes über die Umschuldung natürlicher Personen;
  4. Der Kunde vom Gericht für insolvent erklärt wird oder wenn sein Konkurs ist oder beantragt wurde;
  5. Der Kunde verliert die freie Verwaltung oder die freie Verfügung über sein Vermögen in sonstiger Weise;
  6. Der Kunde stellt den Betrieb ein oder überträgt (einen wesentlichen Teil) des vom Kunden betriebenen Betriebs, einschließlich der Einbringung dieses Betriebs in eine zu gründende oder bereits bestehende juristische Person, oder wenn sich die Kontrolle im Betrieb des Kunden (anderweitig) ändert;
  7. Der Kunde überträgt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten.

Artikel 16 – Wahl des Rechts und des Gerichtsstands

16.1 Auf den/die zwischen Lamella und dem Käufer geschlossenen Vertrag/Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar,

16.2 Das Wiener Kaufrecht (C.I.S.G.) findet keine Anwendung, ebenso wenig wie jede andere internationale Regelung, deren Ausschluss zulässig ist.

16.3 Alle Streitigkeiten – auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich aus dem Vertrag zwischen Lamella und dem Käufer ergeben, darunter ausdrücklich auch Streitigkeiten über das Bestehen und die Gültigkeit eines Vertrages, werden ausschließlich vom Bezirksgericht Overijssel, Standort Almelo, entschieden, vorbehaltlich der Freiheit von Lamella, den Streitfall dem zuständigen Gericht am Sitz des Käufers vorzulegen.

16.4 Wenn Lamella in einem Rechtsstreit obsiegt, ist der Käufer verpflichtet, Lamella alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, einschließlich der Kosten für den Rechtsbeistand, auch soweit es sich um Kosten handelt, die vom Gericht nicht zugesprochen werden konnten.

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